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Was erledige ich wo?

Eheschließungen

Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat. 

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate (gesetzliche Frist) vor dem geplanten Eheschließungstermin entgegengenommen werden. Das Gespräch zur Anmeldung der Eheschließung wird mit vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt. 

Was ist mitzubringen:
Für die Anmeldung der Eheschließung sind verschiedene Unterlagen notwendig. Welche Unterlagen dies im Einzelfall sind, teilen wir Ihnen gerne vorab mit.

Zuständige Mitarbeiter