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Aus dem Einwohnermeldeamt: Widerspruchsrechte

1. Melderegisterauskünfte/Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
2. Melderegisterauskünfte/Datenübermittlungen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
3. Melderegisterauskünfte/Datenübermittlungen an Adressbuchverlage
4. Datenübermittlungen an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.

Näheres entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben.