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Müllgebühren und Müllmarken

Allgemeine Informationen

  • Der Eigentümer oder Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses erhält vom Landratsamt einen Gebührenbescheid mit einer Dauermüllmarke für die Restmülltonnen.
  • Diese Müllmarke gilt so lange, bis sich etwas ändert (Beispiel Wechsel des Müllgefäßes, neuer Mieter oder ähnliches).
  • Ist ein Wechsel zu einer anderen Mülltonnengröße erforderlich, muss immer die alte, abgekratzte Müllmarke (auch in Teilen) vorgelegt werden. Legen Sie hierzu bitte die abgekratzte Müllmarke (Markenteil mit Volumenbezeichnung und Strichcode mit der siebenstelligen Markennummer) vor.

Wichtig: Solange die alte Müllmarke nicht vorliegt, läuft die Müllgebühr weiter.



Behältergrößen und Müllgebühren - gültig ab 01.01.2022

Restmülltonne 60 Liter, Jahresgebühr: 82,00 €

Restmülltonne 120 Liter, Jahresgebühr: 123,00 €

Restmülltonne 240 Liter, Jahresgebühr: 246,00 €

Restmüllcontainer 1100 Liter, Jahresgebühr: 1191,00 €

Biotonne 60 Liter, Jahresgebühr: 48,00 €

Biotonne 120 Liter, Jahresgebühr: 96,00 €

Biotonne 240 Liter, Jahresgebühr: 192,00 €

Ansprechpartner

Anita Waldhier